Garantie und Gewährleistung

Bitte prüfen Sie in unseren Garantiebestimmungen, welche Garantie für Ihr Produkt gilt.

Warranty conditionsWarranty conditions

Garantiebestimmungen SFA Deutschland GmbH, SFA Österreich GmbH und SFA Switzerland AG (nachfolgend SFA genannt)
 

Diese Garantiebedingungen gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die unter https://www.sfa-sanibroy.de/de abrufbar sind. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen Garantiebedingungen und den AGB haben die AGB Vorrang, sofern gesetzlich zulässig.

Unsere Produkte unterliegen einer ständigen Qualitätskontrolle. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, gewähren wir ab dem Tag der Installation eine freiwillige, zweijährige Garantie, im Falle einer freiwilligen Registrierung des Produktes verlängert sich die Garantie auf 5 Jahre gemäß den nachfolgenden Bedingungen.

1. Geltungsbereich der Garantie
Diese Garantie gilt ausschließlich für B2B-Kunden und umfasst alle Produkte der Baureihen: UP; Plus und Compact. Alle weiteren Produkte*, Produktlinien inkl. Ersatz-/Verschleißteile und Zubehör aus dem Produktportfolio der SFA Deutschland GmbH sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Für diese Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

2. Voraussetzungen der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Einbaudatum und setzt die Online-Registrierung des Produkts voraus: https://www.sfa-sanibroy.de/de/5-jahre-sfa-produktgarantie. Eine Registrierung ist freiwillig, eine fehlende Produktregistrierung führt nicht zum vollständigen Ausschluss der Garantie, sondern lediglich zu einer verkürzten Garantiezeit. Die Montage muss durch einen Fachbetrieb unter Berücksichtigung der geltenden Normen sowie der Herstelleranleitung erfolgen. Auf Anforderung sind entsprechende Nachweise bereitzustellen.

3. Garantieanspruch und -abwicklung
Im Garantiefall wird der Mangel durch unseren landesweiten Kundendienst oder unseren Werkskundendienst vor Ort kostenfrei behoben. Nach Eingang einer Mängelanzeige teilt SFA dem Kunden alles weitere zur Abwicklung mit oder SFA stellt dem Kunden ein Formular zur Verfügung, mit dem die Beauftragung erfolgt. Unvollständige oder falsche Angaben können zu Verzögerungen führen, die zu Lasten des Kunden gehen. Grundsätzlich macht SFA von ihrem Recht auf Nachbesserung gebrauch. Mit Beauftragung erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass der SFA-Service alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion des Produktes einleitet. Dies kann auch einen möglichen Austausch des Produktes beinhalten. SFA entscheidet, ob die Reparatur vor Ort oder in unseren Räumlichkeiten erfolgt. Bei berechtigter Mängelrüge werden Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten übernommen, es sei denn, die Kaufsache wurde an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht, wodurch zusätzliche Kosten entstehen.

Erfolgt eine Reparatur oder Austausch durch einen Dritten ohne vorherige schriftliche Freigabe durch SFA, besteht kein Anspruch auf Ersatz und/oder Kostenübernahme.

Vorab ausgetauschte Ware ist durch SFA oder deren Vertreter zu prüfen. Sofern das Produkt im Rahmen der Garantie und/oder Gewährleistung Instand gesetzt werden kann wird dies durch SFA bevorzugt. Die funktionsfähige und geprüfte Ware wird dann zur Entlastung von SFA an den Versender retourniert. Die Zugänglichkeit der Anlage muss für Reparatur- und Wartungsarbeiten gewährleistet sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Einsatz als Fehlfahrt berechnet werden. Hebeanlagen wie auch Schächte müssen vor Reparatur durch den Betreiber abgepumpt sein. Zusätzliche Arbeiten und Vorbereitung sind von dieser Garantie ausgenommen, die Leistungen der SFA oder deren Vertreter beziehen sich ausschließlich auf das Produkt und dessen Funktion. Von SFA durchgeführte Reparaturen oder Dienstleistungen, die nicht durch diese Garantie abgedeckt sind, werden gemäß den jeweils geltenden Standardpreisen von SFA in Rechnung gestellt.

4. Ausschlüsse und Einschränkungen
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Mängel durch unsachgemäße Bedienung, Installation, Wartung oder Nichtbeachtung der Einbauvorschriften,
• Verschleißteile**,
• Kosten, die aufgrund baulicher Gegebenheiten entstehen und nicht in direktem Zusammenhang mit unseren Produkten stehen,
• Transportschäden, sofern diese nicht unmittelbar nach
der Lieferung angezeigt wurden.
Der Kunde ist verpflichtet, Transportschäden umgehend durch Bilddokumentation anzuzeigen. Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Versender. SFA haftet nicht für Schäden durch unzureichende Verpackung.

5. Haftungsausschluss
Diese Garantie begründet keine weitergehenden Ansprüche, insbesondere nicht auf Ersatz von Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die gesetzliche Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.

6. Bezug zu geltenden Normen
Montage, Betrieb und Wartung hat gemäß den einschlägigen Normungen EN 12050 1-3 ;12056 (mit Anhang A) 1986-100 EN 752 sowie ergänzende technische Richtlinien zu erfolgen. SFA übernimmt keine Kosten, die durch die Nichtbenutzbarkeit einer defekten Hebeanlage zur begrenzten Verwendung entstehen, sofern keine Ausweichmöglichkeit oberhalb der Rückstauebene vorhanden ist.
 

Hinweis: Diese Garantie beeinflusst nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden.

* z.B.: Hochleistungshebeanlagen: Sanicubic, Sanicom, Sanifos, Kondensatpumpen, Pumpstationen, Tauch-/Brunnenpumpen, Fettabscheider

** Verschleißteile: z. B. Membranen, Mikroschalter, Rückschlagklappen, Konden¬satoren, WC-Sitze, flexible Anschlussmaterialien. 

Erweiterte Garantie

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Warum sollten Sie sich mit weniger zufrieden geben? Unsere kostenlose Garantieverlängerung gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit und hält Ihr SFA-Produkt länger geschützt. Lassen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen! Bitte beachten Sie, dass nicht alle Produkte in Frage kommen.

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Qualität

Auf uns können Sie vertrauen

  • Made in Europe

    Unsere Produkte werden vorwiegend in Frankreich und Deutschland in ISO-zertifizierten Werken hergestellt.

  • Leistung und Zuverlässigkeit

    Technologien und Materialien, die Effizienz und Langlebigkeit gewährleisten.

  • Garantieverlängerung

    Bis zu 5 Jahre Garantie.

  • Umfassender Service

    SFA-Kundendienst sowie flächendeckendes Netzwerk von Service-Partnern.

  • Experten seit 1958

    Erfinder der Sanibroy Kleinhebeanlage.